Finanzierung & Fördermöglichkeiten

Eine Aus- oder Weiterbildung bei der dapr ist eine sinnvolle Investition in die Karriere. Doch nicht immer ist die Finanzierung einfach – deshalb möchten wir Sie auf dieser Seite mit einigen Informationen und Tipps zu Förderungen unterstützen.

Auf Grund der großen Unterschiede sowohl auf nationaler als auch auf Ebene der Bundesländer, gibt es leider im Bereich Förderungen und Finanzierung keine Pauschallösung. Die Möglichkeiten sind jedoch vielfältig, und einige weiterführende Links haben wir hier zusammengestellt.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine persönliche Beratung benötigen. Wir unterstützen Sie – soweit möglich – bei der Auswahl und Beantragung der passenden Förderung.

Wir finden: Weiterbildung und Fachwissen sollten für alle (angehenden) Kommunikator*innen zugänglich und möglich sein – auch, wenn sie diese selbst finanzieren oder sich gerade beruflich neu- oder umorientieren.

Daher möchten wir Sie als Privatzahler*innen dabei unterstützen, Ihre Wunsch-Weiterbildung absolvieren zu können – mit einem 10%igen Sofort-Rabatt und einem fairen Finanzierungsmodell.

Die Details dazu finden Sie hier.

Das deutsche Steuerrecht ermöglicht Ihnen, Weiterbildungskosten zu reduzieren. Sie können die Studiengebühren, aber auch Kosten für Lehrmaterial und andere Arbeitsmittel, wie beispielsweise einen Computer, sowie möglich Reisekosten (Fahrt- und Unterbringungskosten, Verpflegungsmehraufwand) im Zusammenhang mit der beruflichen Fortbildung steuerlich absetzen.

Wenn Sie Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit versteuern, können Sie diese als Werbungskosten angeben. Für selbstständige Unternehmer fallen Fortbildungskosten unter die Betriebsausgaben. Es lohnt sich, bei einem Steuerberater nachzufragen, mit welchen Erstattungen Sie rechnen können.

Studienförderung der Deutschen Bildung AG
Bei der Deutschen Bildung AG können Privatpersonen eine Studienfinanzierung mit bis zu 25.000 Euro Höchstgrenze (für Master- und MBA-Studenten) beantragen. Der Kredit wird ab drei Monaten Förderdauer zu jedem Zeitpunkt des Studiums gewährt, jedoch maximal sechs Semester lang. Die Auszahlungsraten können flexibel bestimmt werden, die Rückzahlung erfolgt zwischen drei und zehn Jahren anteilig vom zukünftigen Einkommen. Zusätzlich gibt es eine Rundumbetreuung mit dem Förderprogramm „WissenPlus“.

Weitere Informationen und Kontaktdaten unter www.deutschebildung.de

Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Der Bildungsurlaub beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Bildungsurlaub (bzw. Bildungsfreistellung) wird in Gesetzen der Bundesländer geregelt. Der zeitliche Umfang, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare und der Personenkreis der Anspruchsberechtigten weichen voneinander ab. Welches Gesetz für Sie gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Alle Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel hier oder unter bildungsurlaub.info.

In NRW kann Bildungsurlaub für Maßnahmen akkreditierter Bildungsträger*innen beantragt werden, die über eines der vom Bildungsministerium anerkannten Gütesiegel verfügen. Die Deutsche Akademie für Public Relations zählt dazu aktuell noch nicht.
Online-Bildungsurlaub konnte nur bis zum 31.12.2022 beantragt werden. Weitere Informationen dazu auch unter www.bildungsurlaub.de

Hessen: Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) können nur diejenigen Anbieter*innen eine Veranstaltung zur Anerkennung vorlegen, deren Geeignetheit als Träger*in zuvor von der zuständigen Anerkennungsbehörde nach Anhörung des Landeskuratoriums für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen sowie des Landesjugendhilfeausschusses festgestellt wurde. Die Deutsche Akademie für Public Relations zählt dazu aktuell noch nicht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Für Soldat*innen besteht die Möglichkeit einer Förderung über den Berufsförderungsdienst (BFD): www.bfd.bundeswehr.de.

Viele unserer Teilnehmer*innen werden von ihren Arbeitgeber*innen unterstützt – denn sie können das in den Seminaren und Modulen Gelernte unmittelbar in ihrem Job anwenden oder sich in den Masterlehrgängen über Abschlussarbeiten und/oder Wahlfächer auf bestimmte, für sie relevante Themen spezialisieren.

Die Unterstützung durch den/die Arbeitgeber*in kann eine Voll- oder Teilfinanzierung der Weiterbildung umfassen, aber auch die (teilweise) Freistellung für die Teilnahme an den Präsenztagen. Der Umfang der Unterstützung ist in der Regel Verhandlungssache – sammeln Sie Argumente für Ihr Weiterbildungsvorhaben und gehen Sie aktiv auf Ihre Vorgesetzen zu. Gerne beraten wir Sie dazu.

Mit dem ESF Plus Programm KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird Solo-Selbstständigen und Freiberufler*innen, die mindestens zwei Jahre ihre Tätigkeit ausüben, eine nachgelagerte Erstattung von Qualifizierungskosten ermöglicht. Weitere Informationen zur finanziellen Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie den Voraussetzungen finden sich hier. Eine Liste der bundesweiten Beratungsstellen ist hier abrufbar.

Im Portal Studienfinanzierung finden sich umfassende Informationen zu Stipendien, Krediten etc., die sich auf universitäre Aus- und Weiterbildungen beziehen.

barkreditcheck.de ist ein gemeinsames Projekt von Studierenden und Absolvent/innen des Studiengangs Soziale Arbeit an der EAH Jena. Sie haben einen umfangreichen Ratgeber zum Thema Finanzierung und Förderung von Fort- und Weiterbildung erarbeitet und online veröffentlicht. Das Portal enthält außerdem viele Informationen zu unterschiedlichen Krediten.

(Finanzielle) Unterstützung durch die Länder

Einem Antrag auf Weiterbildungsförderung geht bei nahezu allen Förderprogrammen eine Beratung bei der jeweiligen Beratungsstelle voraus. Gefördert werden in der Regel nur die Seminarkosten; nicht förderbar sind meist Kosten für Anreise, Hotel- und Verpflegung.

In NRW gibt es den Bildungsscheck für Unternehmen oder Privatpersonen, mit dem bis zu 50% der Seminarkosten abgedeckt werden. Angestellte, Existenzgründer, Minijobber, Beschäftigte in Teilzeit, Mutterschutz oder Elternzeit und noch weitere Beschäftigungsgruppen können alle 2 Jahre damit bis zu 500 Euro Förderung erhalten. Bei Unternehmen wird der Nettobetrag zugrunde gelegt, bei Privatzahlern die Bruttosumme. Der Bildungsscheck NRW wird von der Deutschen Akademie für Public Relations akzeptiert.

Weitere Informationen und Kontaktdaten unter:
www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck

Hier gibt es den Qualischeck, mit dem alle abhängig Beschäftigten und selbstständige Existenzgründer*innen 50% der Kosten für Lehrgänge fördern lassen können, bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro. Spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme muss der Antrag dazu eingereicht werden. Gefördert werden Angebote akkreditierter Weiterbildungsanbieter*innen, zu denen die Deutsche Akademie für Public Relations aktuell noch nicht zählt. Weitere Informationen und Kontaktdaten unter www.qualischeck.rlp.de

In Hamburg wird der Weiterbildungsbonus PLUS angeboten, der zur Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen unterschiedlicher Zielgruppen dient und von der Deutschen Akademie für Public Relations akzeptiert werden kann. Details zu den Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Weiterbildungsbonus PLUS sind hier abrufbar.

Zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterentwicklung haben Sie als Erwerbstätige/r die Möglichkeit, in Schleswig-Holstein den Weiterbildungsbonus zu beantragen. Details zur Vorgehensweise und zur Höhe des möglichen Zuschusses sind hier abrufbar.

Wir beraten Sie gerne!
(0211) 17607060
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